ÖKUSS Informationsveranstaltung Fördercall 2018
Kurzinhalt: Die Österreichische Sozialversicherung stellt ab 2018 jährlich 420.000 Euro für die Umsetzung von Aktivitäten zur Verfügung. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem Entscheidungsgremium. Die Einreichfrist für Förderungen für das Jahr 2018 ist der 28.02.2018. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt voraussichtlich im April 2018. Der Link für das Online-Formular wird im Jänner zur Verfügung gestellt.
Einreichfrist für Förderungen für das Jahr 2019 ist der 31.08.2018. Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel erfolgt voraussichtlich im Oktober 2018. Den Antrag stellen wir im Frühjahr 2018 zur Verfügung.
Genaue Informationen zu den Voraussetzungen für antragstellende Organisationen und den förderbaren Aktivitäten entnehmen Sie bitte dem ÖKUSS-Leitfaden zur Förderung.
Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen bieten wir im Jänner/Februar 2018 an folgenden Terminen Informationsveranstaltungen zur Antragstellung an.