Compliance und Transparenz

Als der Teil der Gesundheit Österreich GmbH fühlen wir uns den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Loyalität, der Transparenz, der Objektivität und fairen Behandlung, der Integrität sowie der Verantwortlichkeit verpflichtet. Wir prüfen unsere Kooperationen sehr genau, um unsere Unabhängigkeit zu bewahren und ungerechtfertigte Einflussnahmen auszuschließen. Wir arbeiten transparent und nachvollziehbar unter Wahrung von Verschwiegenheitspflichten und Vorgaben des Datenschutzes.

Die ÖKUSS wird von ihren Auftraggebern (der Österreichischen Sozialversicherung und dem Fonds Gesundes Österreich) zu gleichen Teilen finanziert (siehe „Gesamtkonzept zur öffentlichen Förderung der Selbsthilfe“ auf der ÖKUSS-Website). Die ÖKUSS und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen weder Sponsoringangebote noch ungebührliche Geschenke und Zuwendungen an. Einladungen zu Veranstaltungen, die den Ruf unserer Integrität und Unabhängigkeit gefährden könnten, werden umsichtig geprüft und im Zweifel abgelehnt.

Über die jährlichen Arbeitsprogramme der ÖKUSS entscheiden die Gremien bzw. die Verantwortlichen unserer Auftraggeber.

Auf unserer Website sind u.a. folgende Informationen publiziert:

  • unser Arbeitsauftrag
  • unsere Arbeitsprogramme, Jahresberichte und Evaluationsberichte
  • unsere Gremien und Verfahrensordnung sowie
  • die Förderentscheide und Fördermittelabrechnung aus der Förderung von bundesweiten Selbsthilfeorganisationen aus Mittel der Österreichischen Sozialversicherung.

Rahmen für unsere Kooperationen: 

Gerade in der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist Vertrauen in Organisationen ein wichtiges Gut. Transparenz unterstützt Vertrauen. Achten Sie daher auf Transparenz, fordern Sie sie ein und stellen Sie auch selbst Transparenz her.

Wir erwarten von unseren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung, dass sie sich zu einer offenen und transparenten Informationshaltung auf Ihrer Organisations-Website oder entsprechend publizierten Dokumenten bekennen. 

Dazu zählen beispielsweise eine zeitgerechte, angemessene interne und externe Information über die Organisations- und Personalstruktur, die Aufgaben, Tätigkeiten, Ziele und Werte, über die Finanzierung der Organisation (inkl. Dienst- und Sachleistungen)   sowie die Mittelherkunft. Ebenso die Veröffentlichung der Grundsatzdokumente, wie Statuten und Vereinsregisterauszug, Jahresberichte, Organe und Personen, die Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben, der internen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse, der Mitgliedschaftsregelungen, der eigenen Mitgliedschaften in anderen Verbänden und Organisationen, der Kooperationen und Kooperationstätigkeiten.

Wir empfehlen unseren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern die Erstellung von Compliance-Richtlinien, die eine Richtschnur für die Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb ihrer Organisation bildet. Ein wichtiger Baustein dabei sind Erklärungen zu Interessenkonflikten (Conflict of Interest-Erklärungen), die das Erkennen und Herstellen von Transparenz bei auftretenden Interessenkonflikten erleichtern. Diese sollten zumindest von den Vorstandsmitgliedern, der bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und hinzugezogene Expertinnen und Experten ausgefüllt werden.