Strategiepapiere

Gesetze, Vereinbarungen, Gutachten zur Stärkung kollektiver Patientenbeteiligung

Patientencharta

Zwischen den Jahren 1999 und 2006 wurden Vereinbarungen nach Art. 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen Bund und den einzelnen Bundesländern zur Sicherstellung der Patientenrechte („Patientencharta“) abgeschlossen. Abschnitt 7 widmet sich der Vertretung von Patienteninteressen.


Gesundheitsziel 3 „Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“

In einem breit-angelegten partizipativen Prozess wurden 2011/2012 zehn Gesundheitsziele beschlossen, damit Menschen in Österreich länger gesund leben. Dazu braucht es Chancengerechtigkeit, Zusammenhalt und Kooperation.

Eines dieser Gesundheitsziele stellt die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in den Mittelpunkt. Umgekehrt soll auch das Gesundheitssystem unter Einbeziehung der Beteiligten und Betroffenen gesundheitskompetenter werden.


Regierungsprogramm 2020-2024

Im aktuellen Regierungsprogramm wird an zwei Stellen auf die gemeinschaftliche Selbsthilfe verwiesen. Demnach ist eine Aufwertung und die verstärkte Vernetzung der Selbsthilfegruppen (S. 186) vorgesehen. Darüber hinaus soll Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement durch Förderung und Koordination von Freiwilligen gestärkt werden (S. 173).


Empfehlungen, die Selbsthilfe und Patientenbeteiligung unterstützen

Masterplan Gesundheit (HVB 2010)

Der Masterplan des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger spricht sich für eine interessenunabhängige öffentliche Basisfinanzierung durch den Bund aus.


Einbeziehung von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern in Gremien des Gesundheitswesens (BMG 2014)

Das Bundesministerium für Gesundheit gab im Jahr 2014 Empfehlungen zur Unterstützung von Patientenvertreter:innen auf Basis einer Fokusgruppe heraus.


Gesundheitsförderungsstrategie

Die Gesundheitsförderungsstrategie (2016) im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags definiert als Schwerpunkt im Interventionsfeld "öffentliche Dienstleistungen" unter anderem die „Förderung der Gesundheitskompetenz bei Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen“.


Nationaler Aktionsplan für seltene Erkrankungen (NAP.se) / 2014–2018

Von seltenen Erkrankungen spricht man, wenn weniger als 5 von 10.000 Einwohner:innen eines Landes von einer Erkrankung betroffen sind. Durch die geringe Zahl an Betroffenen ergeben sich für die Erkrankten und ihr soziales Umfeld besondere Herausforderungen. Mit dem Nationalen Aktionsplan soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die von seltenen Erkrankungen betroffen sind, verbessert werden. Handlungsfeld 9 befasst sich mit der Anerkennung der Leistungen der Selbsthilfe.


WHO framework zu meaningful engagement

Das übergeordnete Ziel des Rahmenwerks besteht darin, die WHO und die Mitgliedstaaten bei der sinnvollen Einbindung von Menschen mit nichtübertragbaren Krankheiten sowie psychischen und neurologischen Erkrankungen zu unterstützen, um gemeinsam entsprechende Richtlinien, Programme und Dienste zu entwickeln und zu verbessern. Dieser Rahmen wird dazu beitragen, das Verständnis, Wissen und Handeln in Bezug auf sinnvolles Engagement und damit verbundene partizipative Ansätze auf der Grundlage einer sich weiterentwickelnden Faktenbasis zu verbessern. Es bietet praktische Anleitungen und Maßnahmen für den Übergang von der Absicht zur Aktion, um sinnvolles Engagement umzusetzen.