Strategiepapiere
Gesetze, Vereinbarungen, Gutachten zur Stärkung kollektiver Patientenbeteiligung
Zwischen den Jahren 1999 und 2006 wurden Vereinbarungen nach Art. 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen Bund und den einzelnen Bundesländern zur Sicherstellung der Patientenrechte („Patientencharta“) abgeschlossen. Abschnitt 7 widmet sich der Vertretung von Patienteninteressen.
In einem breit angelegten partizipativen Prozess wurden 2011/2012 zehn Gesundheitsziele beschlossen, damit Menschen in Österreich länger gesund leben. Dazu braucht es Chancengerechtigkeit, Zusammenhalt und Kooperation.
Eines dieser Gesundheitsziele stellt die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in den Mittelpunkt. Umgekehrt soll auch das Gesundheitssystem unter Einbeziehung der Beteiligten und Betroffenen gesundheitskompetenter werden.
Gesundheitsziel 3 „Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“
Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich mehrere Passagen, welche für die Selbsthilfearbeit relevant sind. Im Regierungsprogramm gibt es auf Seite 114 einen eigenen Absatz zu Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, in welchem u. a. die Schaffung des Rahmens zur Professionalisierung sowie die Sicherstellung der Unabhängigkeit durch steuerfinanzierte Finanzierungsfonds festgehalten wird.
In der Patient:innensicherheitsstrategie 3.0 geht es darum, österreichweit die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Ein eigener Schwerpunkt widmet sich dem Lernen aus der Erfahrung von Patientinnen und Patienten mit dem Gesundheitswesen.
Empfehlungen, die Selbsthilfe und Patientenbeteiligung unterstützen
Der Masterplan des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger spricht sich für eine interessenunabhängige öffentliche Basisfinanzierung durch den Bund aus.
Das Bundesministerium für Gesundheit gab im Jahr 2014 Empfehlungen zur Unterstützung von Patientenvertreter:innen auf Basis einer Fokusgruppe heraus.
Einbeziehung von Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern in Gremien des Gesundheitswesens
Von seltenen Erkrankungen spricht man, wenn weniger als 5 von 10.000 Einwohner:innen eines Landes von einer Erkrankung betroffen sind. Durch die geringe Zahl an Betroffenen ergeben sich für die Erkrankten und ihr soziales Umfeld besondere Herausforderungen. Mit dem Nationalen Aktionsplan soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die von seltenen Erkrankungen betroffen sind, verbessert werden. Handlungsfeld 9 befasst sich mit der Anerkennung der Leistungen der Selbsthilfe.
Nationaler Aktionsplan für seltene Erkrankungen (NAP.se) / 2014–2018
Das übergeordnete Ziel des Rahmenwerks besteht darin, die WHO und die Mitgliedstaaten bei der sinnvollen Einbindung von Menschen mit nichtübertragbaren Krankheiten sowie psychischen und neurologischen Erkrankungen zu unterstützen, um gemeinsam entsprechende Richtlinien, Programme und Dienste zu entwickeln und zu verbessern. Dieser Rahmen wird dazu beitragen, das Verständnis, Wissen und Handeln in Bezug auf sinnvolles Engagement und damit verbundene partizipative Ansätze auf der Grundlage einer sich weiterentwickelnden Faktenbasis zu verbessern. Es bietet praktische Anleitungen und Maßnahmen für den Übergang von der Absicht zur Aktion, um sinnvolles Engagement umzusetzen.