Kurzinhalt: Mit 1. Jänner 2024 trat die größte Reform zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ihrer Spendenden und freiwillig engagierter Menschen in Kraft. Jede gemeinnützige Organisation kann die Spendenbegünstigung beantragen. Um diese Chance zu nutzen, müssen die Statuten und die tatsächliche Geschäftsführung gemeinnützig nach den Bestimmung der Bundesabgabenordnung sein. Bin ich nach diesen Bestimmungen gemeinnützig und wenn nicht, welche Konsequenzen hat das für den Verein? Was bedeutet das und wie kann ich die Möglichkeiten der Spendenabsetzbarkeit nutzen?
Brauche ich als kleiner Verein überhaupt die Spendenabsetzbarkeit? Was ist das Fundraising und wie kann ich es umsetzen? Im Verein arbeiten viele Freiwillige mit. Die neue Freiwilligenpauschale soll deren Arbeit unterstützen. Was genau ist diese Pauschale? Sie können uns gerne vorab dazu Fragen unter oekuss@goeg.at übermitteln.
Referent: Günther Lutschinger - Unternehmensberatung Philanthropie