Mund-Nasen-Schutz verpflichtend

Ab dem 14. April 2020 ist es in allen offenen Geschäften verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es reicht die Bedeckung mittels Tuch, Schal oder einer selbstgemachten Maske. Die Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Der Mund-Nasen-Schutz kann im Restmüll entsorgt werden. Als umweltfreundliche Variante bietet sich die Benutzung eines textilen Mundschutzes an, der zu Hause gewaschen wird. Ein Schutz aus waschbarer Baumwolle kann auch gereinigt und wiederverwendet werden.

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Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist für uns alle ungewöhnlich. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes kann andere Menschen schützen und die Übertragung durch die Luft reduzieren. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ersetzt weder Abstand halten noch die Einhaltung andere Maßnahmen.

Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz

Information zum Tragen von MNS sowie aktuelle Ausnahmen von der MNS-Pflicht finden Sie unter:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html