Die ÖKUSS verwaltet Fördergelder der Österreichischen Sozialversicherung zur Finanzierung von Aktivitäten bundesweiter Selbsthilfeorganisationen. Damit sollen entweder die inneren Strukturen der Organisation gestärkt werden oder die Bearbeitung außenwirksamer Tätigkeiten wie Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung und Kooperationen ermöglicht werden. Die Entscheidung, ob eingereichte Projekte gemäß den definierten Voraussetzungen gefördert werden, liegt beim ÖKUSS-Entscheidgremium. Mitglieder dieses Gremiums sind Vertreterinnen und Vertreter der Österreichischen Sozialversicherung, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Patientenanwaltschaft und des Bundesverbands Selbsthilfe Österreich (letztere ohne Stimmrecht). Die wichtigsten Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Förderung regionaler und lokaler Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
In Ergänzung der Förderung bundesweiter themenbezogener Selbsthilfeorganisationen, unterstützt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) regionale und lokale Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen.
Auf der Website der ÖGK finden Sie alle Information rund um diese Förderung.