Bundesweite Selbsthilfeorganisationen (BSHO) sind freiwillige Zusammenschlüsse Betroffener eines Problems, einer Erkrankung oder einer Behinderung und/oder ihrer Angehörigen. Sie sind in mindestens drei Bundesländern aktiv. Sie vertreten die Anliegen und Interessen ihrer Mitglieder auf Bundesebene. Das hat häufig nicht nur Auswirkungen auf die Mitglieder der Organisationen, sondern auf alle Menschen, die vom jeweiligen durch die BSHO vertretenen Thema betroffen sind.