Nachlese
Die Nachlese zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, spricht zum Thema Patientenbeteiligung in Deutschland
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, beschließt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland beanspruchen können. Dabei ist die Beteiligung von Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, verankert. Sie besitzen im G-BA das Recht, mitzuberaten und eigene Anträge zu stellen.
Eine eigens eingerichtete Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt ausschließlich die Patientenvertreter/-innen bei der Wahrnehmung dieser Antrags- und Mitberatungsrechte organisatorisch und inhaltlich.
Prof. Josef Hecken ist seit 1. Juli 2012 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Von 2004 bis 2008 war Hecken saarländischer Justiz- und Gesundheitsminister und von 2009 bis 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Nach dem Vortrag von Prof. Josef Hecken diskutieren mit ihm zum Thema:
- ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann, Gesundheit Österreich GmbH
- DI Martin Brunninger, MEng, MSc, Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Vertreter/-in des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (angefragt)
- Angelika Widhalm, Vorsitzende Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)
- Mag.a Gudrun Braunegger-Kallinger, Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)
Folgende Fragen sollen im Rahmen des Vortrags und der anschließenden Podiumsdiskussion aufgegriffen und diskutiert werden:
- Warum werden im G-BA Patientenvertreter/innen in die Entscheidungsprozesse einbezogen?
- Wie wirkt sich diese Beteiligung auf die Entscheidungsfindung und die Qualität der Entscheidungen aus?
- Wie wird Patientenbeteiligung formal umgesetzt und in der Praxis gelebt?
- Warum wurde eine eigene Stabstelle Patientenbeteiligung eingerichtet und welche Aufgaben hat diese?
- Was muss vonseiten der Gremien sowie vonseiten der Patientenvertreter/-innen eingebracht werden, damit Beteiligung gut funktioniert?
Begrüßung:
Mag.a Gudrun Braunegger-Kallinger
Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)
Moderation
Mag.a Joy Ladurner, MSc
Gesundheit Österreich GmbH
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