Beispiel Artikel
Sandra möchte ein Bild einfügen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut. VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
- Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur. Texte sind nicht immer optimal strukturiert (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
- öshdföalskhdf
- öasjhdföasldk
Überschriftasjdhfasldkjfaopsdf aöslkdföaosid asldföaosid
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
Einige verlinkten Vorschaubilder von Videos haben keinen Linktext, da der Alternativtext fehlt, die Vorschaubilder von Fotogalerien sind nicht eindeutig beschriftet (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck).
Manche Links sind nicht unterstrichen und weisen als Identifikationsmerkmal lediglich Farbe auf; zusätzlich sind Links teilweise nicht aussagekräftig genug (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) und 2.4.9 Linkzweck (reiner Link).

Manche Links und Einbindungen von englischsprachigen Inhalten (zum Beispiel bei Suche und Publikationen) sind nicht mit englischer Sprachauszeichnung versehen (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen).
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen künftig anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
