Antrag zur Aufnahme in die Kontaktliste Selbsthilfevertretungen
Die Kontaktliste Selbsthilfevertretungen ermöglicht Selbsthilfe- und Patientenorganisationen sowie in Ausnahmefällen betroffenen Privatpersonen, sich zu registrieren und für Beteiligungsprozesse im österreichischen Gesundheitswesen sichtbar zu werden. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktliste in der Pilotphase auch öffentliche Einrichtungen – wie Bund, Länder, Sozialversicherungsträger und Gemeinden – dabei, passende Selbsthilfe- und Patientenorganisationen für ihre Beteiligungsvorhaben zu finden.
Begleitet wird dieser Prozess von der Österreichischen Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe, die durch transparente und strukturierte Abläufe eine möglichst passgenaue und wirksame Beteiligung ermöglicht. Ziel ist es, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen frühzeitig, wirkungsvoll und nachvollziehbar in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden.
Eine Antragstellung erfolgt über das Tool LimeSurvey. Bei der Antragstellung stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Registrierung einer Organisation
- Registrierung einer Organisation inklusive einer vertretenden Person
- Registrierung einer einzelnen Person, wenn (noch) keine Organisation besteht – etwa bei seltenen Erkrankungen
Je nach Antragsart umfasst der Antrag 2 bis 5 Abschnitte mit Kriterien zu:
- Angaben zur Organisation und – falls erforderlich – zur vertretenden Person
- Zielsetzung und Zweck der Organisation
- formaler und demokratischer Verfasstheit
- Organisationsstruktur
- Transparenz und Unabhängigkeit
- Offenlegung potenzieller Interessenskonflikte
- Offenlegungspflichten für Organisationen
Für die Registrierung müssen bestimmte Informationen öffentlich einsehbar sein, darunter:
- Finanzierung
- Statuten
- Tätigkeitsnachweise