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Antrag zur Aufnahme in die Kontaktliste Selbsthilfevertretungen

Die Kontaktliste Selbsthilfevertretungen ermöglicht Selbsthilfe- und Patientenorganisationen sowie in Ausnahmefällen betroffenen Privatpersonen, sich zu registrieren und für Beteiligungsprozesse im österreichischen Gesundheitswesen sichtbar zu werden. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktliste in der Pilotphase auch öffentliche Einrichtungen – wie Bund, Länder, Sozialversicherungsträger und Gemeinden – dabei, passende Selbsthilfe- und Patientenorganisationen für ihre Beteiligungsvorhaben zu finden.

Begleitet wird dieser Prozess von der Österreichischen Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe, die durch transparente und strukturierte Abläufe eine möglichst passgenaue und wirksame Beteiligung ermöglicht. Ziel ist es, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen frühzeitig, wirkungsvoll und nachvollziehbar in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden.

Eine Antragstellung erfolgt über das Tool LimeSurvey. Bei der Antragstellung stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Registrierung einer Organisation
  2. Registrierung einer Organisation inklusive einer vertretenden Person
  3. Registrierung einer einzelnen Person, wenn (noch) keine Organisation besteht – etwa bei seltenen Erkrankungen

Je nach Antragsart umfasst der Antrag 2 bis 5 Abschnitte mit Kriterien zu:

  • Angaben zur Organisation und – falls erforderlich – zur vertretenden Person
  • Zielsetzung und Zweck der Organisation
  • formaler und demokratischer Verfasstheit
  • Organisationsstruktur
  • Transparenz und Unabhängigkeit
  • Offenlegung potenzieller Interessenskonflikte
  • Offenlegungspflichten für Organisationen

Für die Registrierung müssen bestimmte Informationen öffentlich einsehbar sein, darunter:

  • Finanzierung
  • Statuten
  • Tätigkeitsnachweise

zur Antragstellung